Landesbetrieb Verkehr TERMINVEREINBARUNG

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Antrag Unternehmenskarte

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie ein Unternehmen sind, dessen Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, oder das Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 dieser Verordnung einzuhalten hat.

Antrag Werkstattkarte

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie eine nach § 57b der StVZO anerkannte oder beauftragten Werkstatt, ein Hersteller von Fahrtenschreibern oder ein Fahrzeughersteller sind.