Landesbetrieb Verkehr TERMINVEREINBARUNG

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Abholung bestellter EU-Kartenführerschein

Den bestellten Führerschein können Sie hierüber abholen.

Änderung von Führerscheindaten

Hiermit können Sie die Angaben auf Ihren Führerschein aktualisieren.

Antrag Ersatzführerschein nach Verlust, Beschädigung oder Diebstahl

Sie haben Ihren Führerschein verloren? Oder Sie haben den Diebstahl Ihres Führerscheins bei der Polizei angezeigt? Dann buchen Sie diese Dienstleistung.

Antrag Fahrerkarte

Diese wird für den Nachweis von Lenk- und Ruhezeiten benötigt. Voraussetzung ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit Befristungsdatum.

Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis

Hiermit können Sie die Berufskraftfahrerqualifikation / Module eintragen lassen. Dafür wird Ihnen ab sofort der sogenannte Fahrerqualifizierungsnachweis im Scheckkartenformat ausgehändigt.

Antrag Fahrgastbeförderungsschein

Hierrüber erhalten Sie den P-Schein (Personenbeförderungsschein für z.B. Taxen, Mietwagen, Krankenwagen und gebündelten Bedarfsverkehr).

Antrag Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein bereits vorhanden)

Es gibt Länder, in denen der EU-Kartenführerschein nicht ausreicht, eine ergänzende (international standardisierte) Übersetzung ist erforderlich.

Antrag Internationaler Führerschein inklusive Tausch in befristeten EU-Kartenführerschein

Hiermit können Sie Ihren (alten) Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein tauschen. Zudem können Sie einen internationalen Führerschein erhalten.

Eintrag Schlüsselzahl 197

Sie haben Ihre Fahrprüfung auf Automatikfahrzeugen absolviert und nun auch auf Schaltfahrzeugen nachgeholt.

Neuerteilung nach Entzug (Beratung)

Sie wollen wissen welche Voraussetzungen für eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis notwendig sind bzw. Sie möchten sich zu einem laufenden Eignungsüberprüfungsverfahren beraten lassen? Dann buchen Sie diese Dienstleistung.

Ab sofort ist nur noch die Buchung eines Beratungstermins möglich. Alle weiteren Termine (Akteneinsicht und Antragsabgabe) werden vor Ort für Sie im Rahmen des Beratungstermins gebucht.

Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein

Hiermit können Sie Ihren (alten) Papierführerschein oder unbefristeten Kartenführerschein in einen befristeten Führerschein im Scheckkartenformat tauschen.

Wichtiger Hinweis zum Führerschein-Pflichttausch: Betroffen sind zur Zeit nur die Geburtenjahrgänge 1959 – 1964 (Frist bis 19.01.2023) sowie 1965 – 1970 (Frist bis 19.01.2024), die noch einen Papierführerschein besitzen. Termine sind nur begrenzt vorhanden. Falls Sie aktuell keinen freien Termin finden, lohnt es sich, immer wieder nachzusehen. Sie können auch einen Termin in einem der Kundenzentren der Bezirksämter buchen.
Wenn Sie später geboren sind oder schon einen Kartenführerschein haben, müssen Sie noch nicht tauschen. Alle anderen Jahrgänge und Fristen finden Sie auf der Homepage des LBV.

Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein

Hier können Sie Ihren ausländischen Führerschein oder Ihren Dienstführerschein in einen befristeten, deutschen Führerschein umtauschen.

Dienstführerscheine können, solange die Fahrerlaubnis noch gültig ist, in eine zivile Fahrerlaubnis umgetauscht werden, die dann auch das Führen der Kraftfahrzeuge im zivilen Straßenverkehr erlaubt.

Verlängerung C/CE oder D/DE

Hiermit können Sie Ihre LKW oder Bus-Fahrerlaubnis verlängern.

Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional)

Hiermit können Sie Ihre LKW und /oder Bus-Fahrerlaubnis verlängern. Zugleich können Sie die Berufskraftfahrerqualifikation / Module eintragen lassen und eine Fahrerkarte erhalten.